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Carl Schmitt

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Carl Schmitt Artikel

Carl Schmitt (* 11.07 1888 in Plettenberg, Westfalen; 7.04 1985 in Plettenberg-Pasel) war ein deutscher Staatsrechtler und Philosoph.

Carl Schmitt Beschreibung
Carl Schmitt Beschreibung
Carl Schmitt in dem Jahr 1933, (c) Scherl Bilderdienst
Inhaltsverzeichnis
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Leben

Carl Schmitt, Sohn eines Krankenkassenverwalters, entstammte einer katholisch-kleinbürgerlichen Familie, die aus Bausendorf/Eifel in das Sauerland gezogen war. Nach dem Studium (ab 1907) in Berlin, München und Straßburg promovierte er 1911 in Straßburg mit der Schrift Über Schuld und Schuldarten. Im Frühjahr 1915 errang er nachdem Examen den Titel eines Assessors, um dann Pawla Dorotic, eine vermeintliche Gräfin aus Serbien, zu heiraten.

In Straßburg wurde er 1916 für Staats- und Verwaltungsrecht, Völkerrecht und Staatstheorie auch habilitiert. Nach einer kurzen Lehrtätigkeit an der Handelshochschule in München folgte er 1921 in kurzen Abständen den Rufen nach Greifswald (1921), Bonn (1922/1923), Berlin (Handelshochschule 1926), Köln (1933) und wieder Berlin (Universität 1933 - 1945).

In Bonn hatte Schmitt einige Kontakte zu dem Jungkatholizismus, die sich beispielsweise in seiner Schrift Politische Theologie (1922) niederschlugen. Dann aber zog er sich davon zurück, denn inzwischen hatte sich seine Frau als Hochstaplerin erwiesen, die eine zwielichtige Vergangeheit besaß. 1924 wurde die Ehe vom Landgericht Bonn aufgehoben. Danach heiratete er seine Assistentin Duska Todorovic, obwohl seine vorige Ehe kirchlich nicht für nichtig erklärt worden war.

Im Jahre 1928 wechselte er an die Handelshochschule in Berlin, um dort seine wichtigsten Werke zu schreiben. So entwickelte er gegen die herrschenden Ansichten die Theorie vom unantastbaren Wesenskern der Verfassung(in: Verfassungslehre). Andererseits näherte er sich reaktionären Strömungen, indem er Stellung gegen den Pluralismus und Parlamentarismus bezog. Als akademischer Hochschullehrer war seine Kritik in Schrift und Wort an der Weimarer Verfassung bekannt und gefürchtet. Die Weimarer Verfassung sei nach seiner Ansicht eine Schwächung für den Staat, hänge dem Liberalismus an und sei nicht fähig, den Problemen der Massensdemokartie geeignete Lösungen zu bieten. Seine Kritik gipfelte in der Demokartiekriktik überhaupt, die parlamentarische Demokratie sei eine "veraltete bürgerliche Regierungsmethode".

Ab 1930 plädiert er für eine Präsidialdiktatur und pflegt enge Bekanntschaften zu Kreisen der Reichsregierung wie Kurt von Schleicher und Johannes Popitz. Trotz seiner Kritik am Pluralismus stand er vor der Machtergreifung der NSDAP in Opposition zu rechts- und linksextremen Bestrebungen, und unterstützte die Politik Schleichers, das "Abenteuer Nationalsozialismus" nicht einzugehen oder zu beenden. In dem gleichen Jahr vertritt er dann die Reichsregierung in dem Preußenschlag-Prozess vor dem Staatsgerichtshof. Nach dem Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 bewegt er sich auf die NSDAP zu und feiert diese Ermächtigung Hitlers als "vorläufige Verfassung der deutschen Revolution", aus der eine neue politische Rechtsordnung hervorginge.

Im Jahre 1933 siedelte er nach Köln, da er mit dem Ende der Weimarer Republik an Einfluss verlor. Hier vollzog er binnen weniger Wochen eine Wandlung in die Rolle eines Staatsrechtlers in dem Sinne der neuen nationalsozialistischen Herrschaft. So trat er am 1.05 1933 in die NSDAP ein. Schmitt hatte einen bedeutenden Einfluss bei der Formulierung des Reichsstatthaltergesetzes und wurde zu dem Preußischen Staatsrat ernannt. Er wurde zu dem Herausgeber der Deutschen Juristenzeitung (DJZ) und Mitglied der Akademie für Deutsches Recht. Er wurde sowohl Leiter der Gruppe Universitätslehrer in dem NS-Juristenbund als auch Fachgruppenleiter in dem NS-Rechtswahrerbund. In seiner Schrift Staat, Bewegung, Volk: Die Dreigliederung der politischen Einheit(1933) sprach er davon, daß "die deutsche Revolution legal sei, das heißt, sie befände sich formal korrekt in Übereinstimmung mit der früheren Verfassung und sie stamme aus Disziplin und deutschem Ordnungssinn." Außerdem betonte er, der Zentralbegriff des nationalsozialistischen Staatsrechts sei "Führertum". Unerläßliche Voraussetzung dafür sei die rassische Gleichheit von Führer und Gefolge.

Für die Führung der NSDAP stellte er eine rechtliche Legitimation aus, dabei betonte er die Rechtmäßigkeit der "nationalsozialistischen Revolution". Dadurch, dass er juristisch und verbal für den Staat der NSDAP eintrat, avancierte er zu dem "Kronjuristen" des Dritten Reiches.

Im Herbst 1933 nimmt er eine Stelllung an der Universität Berlin an, wo er durch weitere Studien und Veröffentlichungen die Lehre vom konkreten Ordnungsdenken entwickelte, womit er seinen Ruf in dem System festigte.

Als Reaktion auf die Morde des NS-Regimes vom 30.06 1934 in dem Zuge der Röhm-Affäre rechtfertigte er in der DJZ die Selbstermächtigung Adolf Hitlers mit einem Artikel "Der Führer schützt das Recht " in der DJZ (1. August 1934, Heft 15 des 39. Jahrgangs, Spalten 945 - 950).

Im Jahre 1936 vollzog er nochmals eine geistige Wandlung und bekannte sich in dem Oktober auf einer Tagung zu dem nationalsozialistischen Antisemitismus, als er dort forderte, jüdische Autoren in der juristischen Literatur nicht mehr zu zitieren oder diese als Juden zu kennzeichnen.

Dann wurde er der SS auffällig, die ihm seine früheren Kontakte zu Franz von Papen und Bekanntschaften zu Juden vorwarf, worauf er alle seine Ämter verlor, blieb aber bis zu dem Ende des Krieges Professor an der Humboldt-Universität in Berlin. Seinen Titel als Staatsrat konnte er behalten.

Bis zu dem Ende des Nationalsozialismus setzte er seine Studien zu dem Völkerrecht fort, so dass er 1939 zur "Völkerrechtlichen Großraumordnung" abschließen konnte. Nach der Kapitulation wurde er für einige Zeit in Haft genommen, um sich dann wieder nach Plettenberg zurückzuziehen, wo er mehrere Veröffentlichungen verfasste.

Da Schmitt sich nie ausdrücklich von den Nationalsozialisten distanziert hat, ist ihm zu Lebzeiten eine Rehabilitation, wie sie vielen anderen NS-Rechtstheoretikern zuteil wurde (zum Beispiel Karl Larenz, Theodor Maunz), versagt geblieben. Auch ließ die rabiate Unterstützung des Antisemitismus der NS-Ideologie erhebliche Zweifel an der intellektuellen Qualität immerhin seiner in der NS-Zeit entstandenen Werke aufkommen.

Das vor allem in den letzten Jahren stark gestiegene Interesse an Carl Schmitt und seinem Werk macht allerdings deutlich, welche geistesgeschichtliche Bedeutung sein unter anderem die Grundlagen des Liberalismus in Frage stellendes Denken stets noch hat.

Andererseits ergeben sich intellektuell-politische Parallelen, wenn in gegenwärtigen Zeiten, wo wieder der politische und militärische Interventionismus in den Vordergrund des Politischen rückt, auf Werke von Schmitt zurückgegriffen wird. So leistet er heute nicht ca. in der Frage des Kampfes gegen den "Feind", sondern auch in der Frage der Aufteilung und Beherrschung des "Großraumes" gedankliche Stützen, wie er es dem deutschen Nationalsozialismus gegenüber leistete.

Eines seiner bekanntesten Werke ist "Der Begriff des Politischen", im er versuchte, dem Politischen klare Kriterien zuzuordnen, die es von anderen Gebieten menschlichen Handelns (Moral, Wirtschaft, Ästhetik) unterscheiden. Schmitt sah das Politische überall dort, wo eine existenzielle Unterscheidung zwischen Freund und Feind vorliegt. Die Bedeutung dieses Textes zeigt sich an der nie abgerissenen, bisweilen erbittert geführten wissenschaftlichen Auseinandersetzung über dieses Werk.

Buch-Tipp: Carl Schmitt zur Einführung (Zur Einführung) eine weitgehend gelungene Auseinandersetzung Carl Schmitt gilt nicht zu Unrecht als ein höchst problematicher Vertreter der deutschen Staatslehre. Während des Dritten Reiches hatte er seine Blütezeit in den Jahren bis 1936. Sein Einfluss aber auch auf das deutsche Grundgesetz von 1949 kann nicht überschätzt werden. Als Kritiker der Weimarer...

Werke

  • Verfassungslehre, Duncker & Humblot, Berlin 1928
  • Legalität und Legitimität, 1932
  • Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus, D&H, B 1923
  • Die Diktatur, Duncker & Humblodt, Berlin 1921
  • Der Begriff des Politischen, Duncker & Humblodt, Berlin 1932, Neuausgabe 1963
  • Theorie des Partisanen. Zwischenbemerkung zu dem Begriff des Politischen, D&H, Berlin 1963
  • Positionen und Begriffe in dem Kampf gegen Weimar-Genf-Versailles 1923 - 1939, 1939
  • Völkerrechtliche Großaumordnung mit Interventionsverbot für raumfremde Mächt, 1939
  • Der Nomos der Erde in dem Völkerrecht des Ius Publicum Europaeum, Duncker & Humblodt, Berlin 1950
  • Ex Captivitae Salus. Erfahrungen in der Zeit 1945-47, 1950
  • Politische Theologie. Vier Kapitel zur Lehre von der Souveränität, 1922.
  • Politische Theologie II. Die Legende von der Erledigung jeder Politischen Theologie, D&H, Berlin
  • Gespräch über die Macht und den Zugang zu dem Machthaber und Gespräch über den neuen Raum, Berlin 1994, ISBN 3-05-002630-8
Buch-Tipp: Das Evangelium nach Pilatus. Ein mutiges und absolut glaubwürdiges Buch Eric-Emmanuel Schmitt hat sich seinen Traum erfüllt. Nach über siebenjähriger Arbeit hat er sein "Opus Magnum" veröffentlicht: sein "Evangelium nach Pilatus". Wie er in einer fast 40- seitigen Werkchronik am Ende des Buches erzählt, hat ihn seit einem sehr persönlichen Bekehrungserlebnis in der Wüste...

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